E-Rechnung: Wichtige Ergänzungen seit 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung in Deutschland Pflicht – zumindest in bestimmten Fällen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte dazu schon 2024 ein ausführliches Schreiben veröffentlicht. Jetzt gibt es seit dem 25. Juni 2025 einen neuen Entwurf mit zusätzlichen Klarstellungen. Das endgültige Schreiben soll aber wohl erst im Herbst 2025 kommen.
Hier die wichtigsten Punkte für Sie im Überblick:
1. Kleinunternehmer atmen auf
Bisher galt: Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen schreiben.
Neu ist: Sie sind jetzt von der Pflicht befreit.
2. Was passiert bei Fehlern?
Wenn eine E-Rechnung wegen eines Formatfehlers technisch nicht korrekt ist, gilt sie künftig einfach als „normale“ Rechnung – nicht als E-Rechnung.
3. Zustimmung nicht immer nötig
Für bestimmte Rechnungen braucht es keine Zustimmung des Kunden zur E-Rechnung. Das betrifft zum Beispiel:
- Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €)
- Fahrausweise
- Rechnungen von Kleinunternehmern, wenn sie laut Gesetz E-Rechnungen stellen dürfen.
4. Korrekturen: Wann muss eine neue Rechnung her?
- Keine neue Rechnung nötig, wenn es um Preisstreitigkeiten oder Mängelrügen geht.
- Neue E-Rechnung Pflicht, wenn sich die Leistung oder der Leistungsumfang ändert.
Unser Fazit
Die E-Rechnung ist da – und sie bringt laufend neue Regeln mit sich. Wer Rechnungen schreibt, sollte die Entwicklungen genau im Blick behalten. Mit dem endgültigen Schreiben im Herbst könnten noch weitere Änderungen dazukommen.
👉 Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt schon Ihre Abläufe. So vermeiden Sie Stress, wenn die endgültigen Vorgaben veröffentlicht werden.